Merkblatt über das
Verhalten in und außer Dienst
Anlage 3 zum Helferhandbuch
1982
Das Deutsche Rote Kreuz bedarf
zur Erfüllung seiner Aufgaben des Vertrauens und der Achtung der ganzen
Bevölkerung. Das Verhalten jedes Mitglieds einer Rotkreuzgemeinschaft
kann dieses Ansehen fördern oder schädigen.
Die Einhaltung folgender
Grundsätze ist daher stets genauestens zu beachten:
a) Verhalten im Dienst
Korrektes Verhalten und Hilfsbereitschaft
gegen jedermann, genaues Befolgen der von den eingeteilten Führerinnen/Führern
gegebenen Anordnungen, richtiges An- und Abmelden, kurze Berichterstattung
bei Kontrollen durch Dienstvorgesetzte.
Beachtung der Schweigepflicht
über Wahrnehmungen, die bei der Betreuung und Versorgung von Verletzten
und Hilfsbedürftigen gemacht werden.
Saubere, ordentliche und einheitliche
Diensrkleidung und Ausrüstung.
Mäßigkeit im Alkoholgenuß,
Rauchverbot bei jeglicher Hilfeleistung, Vermeidung von auffallenden Schmuck
und ebensolchem Make up.
b) Verhalten außer
Dienst
-
Auch außer Dienst ist
einwandfreies Verhalten und stete Hilfsbereitschaft für Mitglieder
der Rotkreuz-Gemeinschaften selbstverständlich.
-
Der Besuch von Veranstaltungen
aller Art in Dienstbekleidung ist zu unterlassen; Ausnahmen bedürfen
einer besonderen Genehmigung.
-
Bei außerdienstlicher
Teilnahme an religiösen Feierlichkeiten in Dienstkleidung (z.B. vor
oder nach einem Rotkreuzdienst) verhalten sich die Bereitschaftsmitglieder
wie die übrigen Anwesenden.
c) Grußform
-
In Dienstkleidung wird von den
männlichen Bereitschaftmitgliedern durch Anlegen der rechten Hand
an die Kopfbedeckung gegrüßt. Der Gruß erfolgt in ungezwungener,
aber nicht lässiger Form. Ohne Dienstmütze wird in der üblichen
bürgerlichen Form gegrüßt.
-
Grußpflicht für den
einzelnen besteht gegenüber seinen /ihren Führern/innen ferner
beim Abspielen von Nationalhymnen und des Liedes vom guten Kameraden, bei
kirchlichen Feiern, bei Prozessionen und ähnlichen Anlässen (z.B.
Begegnung mit Fahnenabordnungen oder Trauerzug). Beim gemeinsamen Gebet
wird die Kopfbedeckung abgenommen. Kameradschaftliches Grüßen
von Mitgliedern anderer Hilfsorganisationen ist erwünscht.
d) Auftreten in geschlossener
Gemeinschaft
-
Beim Auftreten in geschlossener
Gemeinschaft erweist lediglich der Führer bzw. der Wachhabende den
Gruß, falls notwendig unter Berichterstattung an die/ den Dienst-Vorgesetze/n.
-
Wird in Marschordnung marschiert,
ist auf Kommando und Gleichschritt zu achten. Beim Mitführen einer
Fahne besteht die Fahnenabordnung aus dem Fahnenträger und zwei Begleitern.
Das Auftreten in geschlossener Gemeinschaft erfordert ein diszipliniertes
Verhalten aller Beteiligten. Die Tatsache der freiwilligen Dienstleistung
läßt erwarten, dass die notwendigen Weisungen von Führern
/ innen unverzüglich und genau befolgt werden. Der / die Führer
/ in muss sich darüber klar sein, dass es sich bei der ihm / ihr unterstellten
Einheit um freiwillige Helfer handelt, und das Kommando nur dazu dient,
notwendige, gleichmäßige Formationsänderungen oder Marschbewegungen
durchzuführen. Das Kommando des/ der Führers/ Führerin soll
klar und verständlich sein.
-
Stellt eine Bereitschaft eine
Abordnung zu einer Beisetzung, so nimmt diese in geschlossener Ordnung
teil. Sie marschiert zur Überführung vor dem Sarg. Bei der Teilnahme
mehrerer Verbände ist mit diesen Absprache über die Reihenfolge
der Abordnungen zu halten.
Kranzträger marschieren an der Spitze der Abordnung.
Sargbegleiter gehen zu beiden Seiten des Sarges. An Fahnen werden Trauerflore
angebracht.
Beim Gottesdienst nehmen auf Befehl des Abordnungsführers alle Bereitschaftsmitglieder
mit Ausnahme der Sargbegleiter und Ehrenwachen (z.B. Kranzträger)
die Mütze ab. Beim Gottesdienst und bei der Beisetzungsfeierlichkeit
trifft die Abordnung in Linie zu 3 Gliedern mit Blick zum Geistlichen bzw.
zum offenen Grab an.
Die Sargbegleiter stehen zu beiden Seiten des Grabes.
Beim Harbsenken des Sarges und beim Lied vom Guten Kameraden und beim Gebet
stehen auf das Kommoando „Achtung“ alle Teilnehmer in Dienstbekleidung
(auch die nicht zur Abordnung gehörenden) still mit Blick zum Sarg.
Nur der Führer der Abordnung grüßt durch Anlegen der rechten
Hand an die Kopfbedeckung. Nach Beendigung erfolgt das Kommando „Rührt
Euch“.
Der Führer der Abordnung hält nicht die Grabrede.
Trauerflore werden nicht getragen.
Die Abordnung rückt nach der Beisetzung geschlossen ab.
|