Kreisverband Tecklenburger Land e.V.

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Dienstanweisung
Desinfektionsplan

Diese Dienstanweisung des DRK Kreisverbandes Tecklenburger Land aus dem Jahr 1998, aktualisiert 2001, gilt für den Bereich des Kreisverbandes, seinen angeschlossenen Verbände, den Ortsvereinen und seinen Einrichtungen.
Sie wurde vom DRK Kreisverbandsarzt in Zusammenarbeit mit der Kreisrotkreuzleitung erlassen. 

Begründung: 
Für jede Betriebsstätte im Sanitäts- und Rettungsdienst hat der Unternehmer gem. VBG 103 entsprechende Vorkehr zur Verhütung und Vermeidung von Infektionskrankheiten zum Schutz seines Personals und der Nutzer der Einrichtungen vorzusehen. Dies gilt gleichermaßen für Einrichtungen des "Essen auf Rädern", des Behindertenfahrdienstes, des DRK Verpflegungsdienstes, der Aus- Fort- und Weiterbildung und auch für Einrichtungen der Gefahrenabwehr (Einsatzeinheiten). Blutspendetermine werden von dieser Dienstanweisung nicht erfasst. Hier gelten die besonderen Vorschriften des DRK-Blutspendedienstes.

Der Desinfektionsplan ist allen beteiligten Mitarbeitern/innen in den o.a. aufgeführten Bereichen zur Kenntnis zu geben. Die Anlage 1 ist in den Arbeitsbereichen der jeweiligen Dienststellen sichtbar auszuhängen.

Hintergrundinformationen zum Thema Infektionen und Hygiene erhalten die Mitarbeiter in Dienstbesprechungen und regelmäßigen Fortbildungen. Sind im Verlauf der notwendigen Desinfektionsmaßnahmen Fragen aufgetreten, so sind diese an die DRK Kreisgeschäftsstelle zu richten. Diese leitet die Anfragen an die zuständigen Bearbeiter weiter.

Desinfektionsplan
Desinfektionsbuch
Desinfektion der Fahrzeuge
Benutzung von Lösungen
Beispiele zur Berechnung der Lösungmenge
Anforderungen der Hygiene an den Krankentransport einschließlich Rettungstransport in Krankenkraftwagen
 



Anlage 1

Desinfektionsplan
 
Maßnahme
Produkt
Konz. Einwirkz.
Häufigkeit
Ausführung
Laufende Desinfektion
Flächendesin-
fektion
Kohrsolin FF 0,5% 1Std. bei Bedarf nach Kontamination Feucht-Wisch-Methode,
Achtung:
nicht abtrocknen!
Schleimhaut-
desinfektion
Betaisodona Lösung gebrauchsfertig 3Min. Bei Schleimhaut- eingriffen z.B. Katheterisierung Mit sterillem Tupfer einreiben, immer vom Eingriffspunkt nach außen
Hautdesinfektion Cutasept F Konzentrat 30Sek. vor Injektionen,
vor Blutent-
nahmen, etc.
Aufsprühen, mit sterillem Tupfer abreiben, Einwirkzeit beachten
Hygienische 
Handedesinfektion
Hautdesinfek-
tionsmittel
z.B. Sterrillium
Konzentrat 30Sek. vor allen Eingriffen, nach Kontakt mit kontaminierten Gegenständen Mind. 3ml 30Sek in die trockenen Hände einreiben
Chirurgische 
Händedesinfektion
Hautdesinfek-
tionsmittel z.B. Sterillium
Konzentrat 5Min vor allen chirurgischen 
Eingriffen
Hände gründlich waschen, gut abtrocknen, Portionsweise die Hände bis zu den Ellenbogen einreiben
Stethoskope, Blutdruckman-
schetten etc.
Kohrsolin FF 0,5% 1Std. bei Bedarf nach Kontamination Feucht-Wisch-Methode, nicht abtrocknen, oder vollständig in die Lösung einlegen
Thermolabile Gegenstände z.B. Absaugkatheter, Beatmungsmasken 
etc.
Aseptisol 2,0% 60Min bei Bedarf nach Kontamination vollständig in Lösung einlegen, nach Entnahme gut mit klaren Wasser abspülen 
Chirurgisches
Instrumentarium
Instrumenten-
desinfektions-
mittel

 

Nach Angabe des Herstellers nach Eingriff Instrumente aufspreizen und in die Lösung geben und nachher gründlich mit klarem Wasser abspülen
Schlußdesinfektion 
nach §10 Bundesseuchen-
gesetz (neu IFSG)
Gemäß RKI-Liste Gemäß RKI-Liste nach meldepflichtigen
Erkrankungen, z.B. TBC
Desinfektor benachrichtigen!
Ist nur vom Desinfektor auszuführen!

Beim Umgang mit Lösungen Handschuhe tragen!

FdR: Michael Hellweg
Staatlich geprüfter Desinfektor

HEL09/2001, überarbeitet von BER am 08.02.2003

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Anlage 2

Desinfektionsbuch

In dem Desinfektionsbuch ist jede Maßnahme zur Durchführung der Desinfektion zu dokumentieren. Das Desinfektionsbuch gilt als Nachweis über die

  • regelmäßige,
  • fach- und sachgerechte
Desinfektion.
Es ist für jedes Fahrzeug des Sanitäts- und Rettungsdienstes, das der Versorgung und/oder dem Transport von Patienten dient, ein separates Desinfektionsbuch anzulegen.
Für Fahrzeuge, die dem Transport von Lebensmitteln dienen, ist ebenfalls ein Desinfektionsbuch anzulegen.
Für den Nachweis der Desinfektion von Phantomen und Masken und ähnlichen Gegenständen aus dem Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung sind eigene Desinfektionsbücher zu führen.

Das Desinfektionsbuch ist ein Dokument. Es soll aus einem Einband mit fortlaufend numerierten Seiten bestehen. Im Desinfektionsbuch sind Spalten für die Dokumentation 

  • des Datums,
  • des zu desinfizierenden Gegenstandes,
  • der benutzten Lösung unter Angabe der Konzentration und Einwirkzeit,
  • der ausgeführten Methode und
  • der Personen, die die Desinfektion durchgeführt haben 
vorgesehen.
Die Desinfektionsbücher sind von den Leitern der Dienststellen regelmäßig zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass die Desinfektion regelmäßig durchgeführt wird.
Die Desinfektionsbücher können von den Dienststellen bei der Kreisgeschäftsstelle bezogen werden.
 

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Anlage 3

Desinfektion der Fahrzeuge

Fahrzeuge
Die Fahrzeuge sollten in regelmäßigen Abständen, mindestens alle zwei Monate, auch wenn diese nicht bei Einsätzen benutzt wurden, desinfiziert werden. Nach Einsätzen sollten die Fahrzeuge jedoch jedesmal einer Desinfektion unterzogen werden. ("Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz"!)
Zu den Fahrzeugen zählen auch HKTW´s, 4-TrageKTW, ArtKw´s, also alle Fahrzeuge, in denen
Patienten versorgt werden. 
Fahrzeuge zum Transport von Lebensmitteln sind ebenfalls regelmäßig zu desinfizieren. Es gelten die gleichen Vorgaben (s. oben).

Gerätschaften
Hierzu zählen alle sich im Fahrzeug befindlichen Gerätschaften, die mit Patienten in Berührung kommen können (z.B. Blutdruckmeßgeräte, Beatmungsbeutel , Tragen , Koffer etc.). 

Nachweis der Desinfektion
Alle Desinfektionsmaßnahmen, die am Fahrzeug und den Gerätschaften durchgeführt werden, müssen in einem Desinfektionsbuch (siehe Anlage 1 zum Desinfektionsplan) dokumentiert werden.

Schutz der Ausstattung im Fahrzeug
Die im Fahrzeug befindliche Ausstattung, die zur Versorgung von Patienten vorhanden ist, soll in Koffern, Schutzbeutel, -taschen, etc. untergebracht sein, um sie vor Kontamination mit Keimen zu schützen. 
Die Tragen sollen mit Einmalunterlagen abgedeckt sein, die Decken sollen mit Bettbezügen (kochbar) geschützt werden. 
Ziel dieser Vorgehensweise ist, die Ausstattung vor unbeabsichtigter Kontamination zu schützen und im Bedarfsfall durch Auswechslung der Einmalunterlagen bzw. Bezüge schnell wieder einsatzbereit zu sein.
 

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Anlage 4

Benutzung von Lösungen

Grundsatz
Es sind beim Gebrauch von Lösungen Handschuhe zu tragen:

  • um die Haut vor Schädigungen zu schützen 
  • um Allergien vorzubeugen
Zubereiten von Lösungen
Bei der Benutzung von Lösungen ist darauf zu achten, dass die Konzentration genau zu  dosieren ist, da bei
  • erhöhter Konzentration die Ausstattung geschädigt wird oder auch der Anwender oder Personen die mit der Ausstattung in Verbindung kommen, geschädigt werden können.
  • niedrigeren Konzentrationen keine Desinfektionswirkung erzielt wird. 
Die Lösungen sind genau den Vorgaben entsprechend herzustellen. Hierzu gibt es Dosiertabellen, an denen genau abgelesen werden kann, wieviel Lösungsmittel (Wasser) und Konzentrat (Desinfektionsmittel) verwendet werden müssen.

Händedesinfektionsmittel
Falls beim Gebrauch von Händedesinfektionsmitteln  Allergien auftreten, sollte das betreffende Händedesinfektionsmittel von den betroffenen Personen nicht mehr verwendet werden. Nach Rücksprache mit dem Desinfektor und / oder dem Rotkreuzarzt ist ein anderes Mittel zu verwenden. 
Anmerkung: Aufgetretende Allergien sind durch ärztl. Untersuchung zu dokumentieren. 

Auswahl des Desinfektionsmittels
Es sollten nur Desinfektionsmittel benutzt werden, die in der Liste des Robert Koch Institutes (www.rki.de) aufgeführt sind. Diese Mittel sind durch Eintrag in der Liste als getestet und zugelassen gekennzeichnet.
Die im Desinfektionsplan aufgeführten Desinfektionsmittel sind in dieser Liste enthalten. Sie können über die Kreisgeschäftsstelle oder über Apotheken bezogen werden.

Feucht-Wisch-Methode
Bei diese Methode werden die Flächen mit einem in Lösung getränkten Tuch feucht abgewischt.
Es ist zu beachten, dass nicht nachgetrocknet werden darf.
 

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Beispiele zur Berechnung von Desinfektionslösungen
 
Gesamt-
menge
1 Liter
Gesamt-
menge 
2 Liter
Gesamt-
menge
3 Liter
Gesamt-
menge 
4 Liter
Gesamt-
menge 
5 Liter
Gesamt-
menge 
10 Liter
Konzen-
tration
Lösungsmenge in ml
0,1%
1
2
3
4
5
10
0,2%
2
4
6
8
10
20
0,3%
3
6
9
12
15
30
0,4%
4
8
12
16
20
40
0,5%
5
10
15
20
25
50
1,0%
10
20
30
40
50
100
1,5%
15
30
45
60
75
150
2,0%
20
40
60
80
100
200
2,5%
25
50
75
100
125
250
3,0%
30
60
90
120
150
300
4,0%
40
80
120
160
200
400
5,0%
50
100
150
200
250
500

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Anforderungen der Hygiene an den Krankentransport einschließlich Rettungstransport in Krankenkraftwagen

Auszug aus der Anlage zu Ziffer 4.5.3 der "Richtlinie für die Erkennung, Vehütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen" (Bekannmachung des BGA/ Bundesgesundhbl. 4/89)

Einleitung
Krankenkraftwagen sind für den Transport von Kranken bestimmt. Zu solchen Transporten zählen Notfall- bzw. Unfalltransporte und Krankentransporte zu oder von oder zwischen verschiedenen Versorgungseinrichtungen.

Es gilt zu beachten, dass neben gelegentlichen Transporten von Patienten mit unerkannten Infektionskrankheiten zunhemend Patienten befördert werden, die (durch die Grunderkrankheit oder durch die Therapie bedingt) gegen Erreger nosokomialer Infektionen anfällig sind. Somit ist - wie im Krankenhaus selbst - ausreichend Vorsorge zu treffen, dass Infektionen verhütet werden. Bei Transporten von Unfallverletzten geht nur in Ausnahmefällen vom Patienten eine erhöhte Infektionsgefahr aus.

Dem Erhalten vitaler Funktionen gebührt gegenüber der Ausschaltung von Infektionsgefahren Priorität.

Organisation der Krankentransporte
Für den hygienischen Zustand des Krankenkraftwagens ist die jeweilige Transportorganisation verantwortlich.

Als grundsätzliche Vorsichtsmaßnahme müssen dem Kranken- bzw. Rettungstransportpersonal Infektionsgefahren (ohne Nennung der Erkrankung) mitgeteilt werden, soweit diese erkannt wurden. Aus infektionsprophylaktischen Gründen empfiehlt es sich, alle Krankentransporte durch den Arzt, der den Transport veranlasst, einer nachfolgenden Gruppen zuzuordnen:

  1. Patienten, bei denen kein Anhalt für das Vorliegen einer Infektionskrankheit besteht.

  2.  
  3. Patienten, bei denen zwar eine Infektion besteht und erkannt ist, jedoch nicht durch die beim Transport üblichen Kontakte übertragen werden kann (z.B. Patienten mit Virushepatitis, HIV-positive Patienten ohne klinische Zeichen von AIDS, Patieten mit einer geschlossenen Lungentuberkulose).

  4.  
  5. Patietnen, bei denen die Diagnose ätiologisch gesichert ist oder der begründete Verdacht besteht, an einer hochkontagiösen und gefährlichen Infektionskrakheit zu leiden
Durch eine solche Einteilung soll sichergestellt werden, dass die Routinemaßnahmen zur Gewährleistung eines hygienisch einwandfreien Zustandes auf die gegebenenfalls eintretenden Gefahrenpotentiale abgestimmt werden können. Der Hinweis auf Patienten, die Träger bestimmter Infektionserreger sind, ohne selbst ansteckungsfähig zu sein (Gruppe 2), dient vor allem der Vorsorge gegen Infektionsgefahren bei unerwarteten Zwischenfällen während des Krankentransportes. Gleichzeitig soll durch die Form der Zuordnung sichergestellt werden, dass nicht im Einzelfall die bei den jeweiligen Patienten in Frage kommenden Erregerarten genannt werden müssen. Beim Transport von Patienten der Gruppe und 2 sind keine über die Unfallverhütungsvorschrift "Gesundheitsdienst"  hinausgehenden Vorkehrungen erforderlich. Beim bzw. nach dem Transport von Patienten der Gruppe 3 sind spezielle infektionsprophylaktische Maßnahmen notwendig.

Für Krankenkraftwagenfahrer und ihre Begleiter muss eine Schulung und regelmäßige Nachschulung in Grundfragen der Infektionsprophylaxe durchgeführt werden. Dabei ist es zweckmäßig, dies mit der Schulung in erster Hilfe beim Transport von Patienten und über Desinfektionsmaßnahmen zu kombinieren.

Ausstattung
Aus hygienischen Gründen ist folgende Mindestausstattung mitzuführen.

  • Zellstoff zum schnellen Entfernen von Verunreinigungen und Körperausscheidungen.
  • Unterlagen, Decken, Kopfkissen.
  • Brechschalen bzw. -beutel.
  • Steckbecken und Urinflaschen.
  • Stabile und lagerfähige Einmalhandschuhe (Sterilität in der Regel nicht erforderlich).
  • Schutzkleidung für Fahrer und Begleitpersonen.
  • Evtl. sterile Schutzkleidung (z.B. in Notarztwagen)
  • Hautdesinfektionsmittel
  • Händedesinfektionsmittel aus der Liste des BGA gemäß § 10c BSeuchG (Anm. jetzt IFSG) bzw. der Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM).
  • Flächendesinfektionsmittel mit dem Wirkungsbereich A und B (baktericid und virucid), das sowohl in der Liste des BGA (Anm. jetzt RKI) gemäß § 10c BSeuchG  (Anm. jetzt IFSG) als auch in der Liste der DGHM verzeichnet ist.
  • Geeignete Sammelbehälter zu Aufnahme von Abfälölen.
Auf die Besonderheiten der Ausstattung von Krankenkraftwagen zum Transport von Frühgeborenen wird hingewiesen.

Anmerkung: Für die allgemeine Ausstattung der Krankenkraftwagen sind die Anforderungen der EN DIN 1789 (alt: DIN 75080 Teil 1 bis 3) zu beachten. Die Krankentragen müssen DIN 13024 bzw. 13025 entsprechen. Für den Notfallarztkoffer gilt DIN 13232. Auf die besonderen Regelungen des NRW Erlasses v. 25.09.2002 sei hingewiesen.
 

Routinewartung von Krankenkraftwagen

(Patienten Gruppe 1 und Gruppe 2)

  • Mit Blut, Sekereten, Eier, Stuhl oder Urin kontaminierte Flächen sind sofort zu desinfizieren. 

  • Grobe Verunreinigungen müssen zunächst entfernt werden; danach sind die Flächen mit einem Mittel aus der Liste der DGHM zu desinfizieren (s. auch Anlage zu Ziffer 6.12 und 7.2 der Richtlinie "Hausreinigung und Flächendesinfektions" bzw. "Durchführung der Desinfektion").
     
  • Flächen, die durch den Kontakt mit Patienten, kontaminiert sein könnten, sind täglich einer Scheuerdesinfektion mit einem Mitteln aus der Liste der DGHM (Abschnitt 2a bzw. 2b) zu unterziehen.

  •  
  • Zusätzlich ist wöchentlich eine gründliche Gesamtreinigung vorzunehmen.

  •  
  • Das Inventar ist wöchentlich auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Verbrauchte Materialien müssen ersetzt und alle sterilen Artikel, deren Verpackung beschädigt ist, ausgetauscht werden.

  •  
  • Soweit nicht Einmalartikel verwendet werden, sind alle Instrumente oder Gegenstände (z.B. Masken der Atembeutel, Steckbecken und Urinflaschen) nach jeder Benutzung zu desinfizieren und zu reinigen.

  •  
  • Mitgeführtes Wasser muss die Anforderungen der Trinwasserverordnung erfüllen. Doe dafür notwendigen Maßnahmen sind im Hygieneplan festzulegen.

  •  
  • Der Austausch der Tragen ist zu vermeiden, damit eine regelmäßige Wartung gesichert ist. 

  •  
  • Bei jedem Krankentransport sind hygienisch einwandfreie Bettbezüge zu verwenden.

  •  
  • Decken, Unterlagen und Kopfkissen sind mindestens wöchentlich desinfizierend zu waschen.

  •  
Besondere Maßnahmen
Nach dem Transport von Patienten der Gruppe 3 ist der Schutzkittel zu wechseln und der Krankenraum des Krankenkraftwagens einschließlich der Trage und sämtlicher Ausrüstungen einer Schlussdesinfektion mit Mitteln der Liste des Robert Koch Institutes zu unterziehen.
 

Anforderungen an die Schutzkleidung der Krankenkraftwagenfahrer und des Begleitpersonals
Die Schutzkleidung muss täglich und nach sichtbarer Verschmutzung gewechselt werden. Dies gilt auch für Uniformen, sofern sie ohne Schutzkleidung getragen werden.
 

Spezielle Hinweise
Die Krankentransportorganisation muss in Abstimmung mit einem Hygieniker einen Hygieneplan erstellen, in dem Einzelheiten festgelegt werden. Die ergänzende Raumdesinfektion durch Verdampfung oder Vernebelung von verdünnten Formaldehydlösungen ist nur im Einzelfall (s. unten) erforderlich (Hinweise sind in den Hygieneplan aufzunehmen).
 

Anhang
Patienten der Gruppe 3 sind Personen, die z.B. an folgenden Infektionskrankheiten leiden:

Cholera
Diphtherie
Hämorrhagische Fieber
Meningoenzephalomyelitis (bei ungeklärter Ätiologie bzw. durch Enteroviren bedingt)
Milzbrand
Pest
akute Poliomyelitis
Q-Fieber
Tollwut
Tuberkolose (soweit ansteckungsfähig)
Typhus
Windpocken und generalisierter Zoster


Eine Raumdesinfektion des Krankenkraftwagens durch Verdampfen oder Vernebeln von verdünnter Formaldehydlösung ist erforderlich z.B. bei:

  • Hämorrrhagischen Fiebern
  • Lungenmilzbrand
  • Pest
  • offener Lungentuberkulose

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