| Desinfektionsplan
Diese Dienstanweisung des DRK Kreisverbandes Tecklenburger Land aus
dem Jahr 1998, aktualisiert 2001, gilt für den Bereich des Kreisverbandes,
seinen angeschlossenen Verbände, den Ortsvereinen und seinen Einrichtungen.
Sie wurde vom DRK Kreisverbandsarzt in Zusammenarbeit mit der Kreisrotkreuzleitung
erlassen.
Begründung:
Für jede Betriebsstätte im Sanitäts- und Rettungsdienst
hat der Unternehmer gem. VBG 103 entsprechende Vorkehr zur Verhütung
und Vermeidung von Infektionskrankheiten zum Schutz seines Personals und
der Nutzer der Einrichtungen vorzusehen. Dies gilt gleichermaßen
für Einrichtungen des "Essen auf Rädern", des Behindertenfahrdienstes,
des DRK Verpflegungsdienstes, der Aus- Fort- und Weiterbildung und auch
für Einrichtungen der Gefahrenabwehr (Einsatzeinheiten). Blutspendetermine
werden von dieser Dienstanweisung nicht erfasst. Hier gelten die besonderen
Vorschriften des DRK-Blutspendedienstes.
Der Desinfektionsplan ist allen beteiligten Mitarbeitern/innen in den
o.a. aufgeführten Bereichen zur Kenntnis zu geben. Die Anlage 1 ist
in den Arbeitsbereichen der jeweiligen Dienststellen sichtbar auszuhängen.
Hintergrundinformationen zum Thema Infektionen und Hygiene erhalten
die Mitarbeiter in Dienstbesprechungen und regelmäßigen Fortbildungen.
Sind im Verlauf der notwendigen Desinfektionsmaßnahmen Fragen aufgetreten,
so sind diese an die DRK Kreisgeschäftsstelle zu richten. Diese leitet
die Anfragen an die zuständigen Bearbeiter weiter.
Desinfektionsplan
Desinfektionsbuch
Desinfektion der Fahrzeuge
Benutzung von Lösungen
Beispiele zur Berechnung der Lösungmenge
Anforderungen der Hygiene an den Krankentransport
einschließlich Rettungstransport in Krankenkraftwagen
|
Anlage 1
Desinfektionsplan
|
Maßnahme
|
Produkt
|
Konz. Einwirkz.
|
Häufigkeit
|
Ausführung
|
Laufende Desinfektion
Flächendesin-
fektion |
Kohrsolin
FF |
0,5% 1Std. |
bei Bedarf nach
Kontamination |
Feucht-Wisch-Methode,
Achtung:
nicht abtrocknen! |
Schleimhaut-
desinfektion |
Betaisodona
Lösung |
gebrauchsfertig
3Min. |
Bei Schleimhaut-
eingriffen z.B. Katheterisierung |
Mit sterillem Tupfer
einreiben, immer vom Eingriffspunkt nach außen |
| Hautdesinfektion |
Cutasept
F |
Konzentrat 30Sek. |
vor Injektionen,
vor Blutent-
nahmen, etc. |
Aufsprühen,
mit sterillem Tupfer abreiben, Einwirkzeit beachten |
Hygienische
Handedesinfektion |
Hautdesinfek-
tionsmittel
z.B. Sterrillium |
Konzentrat 30Sek. |
vor allen Eingriffen,
nach Kontakt mit kontaminierten Gegenständen |
Mind. 3ml 30Sek
in die trockenen Hände einreiben |
Chirurgische
Händedesinfektion |
Hautdesinfek-
tionsmittel z.B. Sterillium |
Konzentrat 5Min |
vor allen chirurgischen
Eingriffen |
Hände gründlich
waschen, gut abtrocknen, Portionsweise die Hände bis zu den Ellenbogen
einreiben |
Stethoskope, Blutdruckman-
schetten etc. |
Kohrsolin
FF |
0,5% 1Std. |
bei Bedarf nach
Kontamination |
Feucht-Wisch-Methode,
nicht abtrocknen, oder vollständig in die Lösung einlegen |
Thermolabile Gegenstände
z.B. Absaugkatheter, Beatmungsmasken
etc. |
Aseptisol |
2,0% 60Min |
bei Bedarf nach
Kontamination |
vollständig
in Lösung einlegen, nach Entnahme gut mit klaren Wasser abspülen |
Chirurgisches
Instrumentarium |
Instrumenten-
desinfektions-
mittel
|
Nach Angabe des
Herstellers |
nach Eingriff |
Instrumente aufspreizen
und in die Lösung geben und nachher gründlich mit klarem Wasser
abspülen |
Schlußdesinfektion
nach §10 Bundesseuchen-
gesetz (neu IFSG) |
Gemäß
RKI-Liste |
Gemäß
RKI-Liste |
nach meldepflichtigen
Erkrankungen, z.B. TBC |
Desinfektor benachrichtigen!
Ist nur vom Desinfektor auszuführen! |
Beim Umgang mit Lösungen Handschuhe tragen!
FdR: Michael Hellweg
Staatlich geprüfter Desinfektor
HEL09/2001, überarbeitet von BER am 08.02.2003
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Anlage 2
Desinfektionsbuch
In dem Desinfektionsbuch ist jede Maßnahme zur Durchführung
der Desinfektion zu dokumentieren. Das Desinfektionsbuch gilt als Nachweis
über die
-
regelmäßige,
-
fach- und sachgerechte
Desinfektion.
Es ist für jedes Fahrzeug des Sanitäts- und Rettungsdienstes,
das der Versorgung und/oder dem Transport von Patienten dient, ein separates
Desinfektionsbuch anzulegen.
Für Fahrzeuge, die dem Transport von Lebensmitteln dienen, ist
ebenfalls ein Desinfektionsbuch anzulegen.
Für den Nachweis der Desinfektion von Phantomen und Masken und
ähnlichen Gegenständen aus dem Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung
sind eigene Desinfektionsbücher zu führen.
Das Desinfektionsbuch ist ein Dokument. Es soll aus einem Einband mit
fortlaufend numerierten Seiten bestehen. Im Desinfektionsbuch sind Spalten
für die Dokumentation
-
des Datums,
-
des zu desinfizierenden Gegenstandes,
-
der benutzten Lösung unter Angabe der Konzentration und Einwirkzeit,
-
der ausgeführten Methode und
-
der Personen, die die Desinfektion durchgeführt haben
vorgesehen.
Die Desinfektionsbücher sind von den Leitern der Dienststellen
regelmäßig zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass die Desinfektion
regelmäßig durchgeführt wird.
Die Desinfektionsbücher können von den Dienststellen bei
der Kreisgeschäftsstelle bezogen werden.
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Anlage 3
Desinfektion der Fahrzeuge
Fahrzeuge
Die Fahrzeuge sollten in regelmäßigen Abständen, mindestens
alle zwei Monate, auch wenn diese nicht bei Einsätzen benutzt wurden,
desinfiziert werden. Nach Einsätzen sollten die Fahrzeuge jedoch jedesmal
einer Desinfektion unterzogen werden. ("Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz"!)
Zu den Fahrzeugen zählen auch HKTW´s, 4-TrageKTW, ArtKw´s,
also alle Fahrzeuge, in denen
Patienten versorgt werden.
Fahrzeuge zum Transport von Lebensmitteln sind ebenfalls regelmäßig
zu desinfizieren. Es gelten die gleichen Vorgaben (s. oben).
Gerätschaften
Hierzu zählen alle sich im Fahrzeug befindlichen Gerätschaften,
die mit Patienten in Berührung kommen können (z.B. Blutdruckmeßgeräte,
Beatmungsbeutel , Tragen , Koffer etc.).
Nachweis der Desinfektion
Alle Desinfektionsmaßnahmen, die am Fahrzeug und den Gerätschaften
durchgeführt werden, müssen in einem Desinfektionsbuch (siehe
Anlage 1 zum Desinfektionsplan) dokumentiert werden.
Schutz der Ausstattung im Fahrzeug
Die im Fahrzeug befindliche Ausstattung, die zur Versorgung von Patienten
vorhanden ist, soll in Koffern, Schutzbeutel, -taschen, etc. untergebracht
sein, um sie vor Kontamination mit Keimen zu schützen.
Die Tragen sollen mit Einmalunterlagen abgedeckt sein, die Decken sollen
mit Bettbezügen (kochbar) geschützt werden.
Ziel dieser Vorgehensweise ist, die Ausstattung vor unbeabsichtigter
Kontamination zu schützen und im Bedarfsfall durch Auswechslung der
Einmalunterlagen bzw. Bezüge schnell wieder einsatzbereit zu sein.
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Anlage 4
Benutzung von Lösungen
Grundsatz
Es sind beim Gebrauch von Lösungen Handschuhe zu tragen:
-
um die Haut vor Schädigungen zu schützen
-
um Allergien vorzubeugen
Zubereiten von Lösungen
Bei der Benutzung von Lösungen ist darauf zu achten, dass die
Konzentration genau zu dosieren ist, da bei
-
erhöhter Konzentration die Ausstattung geschädigt wird oder auch
der Anwender oder Personen die mit der Ausstattung in Verbindung kommen,
geschädigt werden können.
-
niedrigeren Konzentrationen keine Desinfektionswirkung erzielt wird.
Die Lösungen sind genau den Vorgaben entsprechend herzustellen. Hierzu
gibt es Dosiertabellen, an denen genau abgelesen werden kann, wieviel Lösungsmittel
(Wasser) und Konzentrat (Desinfektionsmittel) verwendet werden müssen.
Händedesinfektionsmittel
Falls beim Gebrauch von Händedesinfektionsmitteln Allergien
auftreten, sollte das betreffende Händedesinfektionsmittel von den
betroffenen Personen nicht mehr verwendet werden. Nach Rücksprache
mit dem Desinfektor und / oder dem Rotkreuzarzt ist ein anderes Mittel
zu verwenden.
Anmerkung: Aufgetretende Allergien sind durch ärztl. Untersuchung
zu dokumentieren.
Auswahl des Desinfektionsmittels
Es sollten nur Desinfektionsmittel benutzt werden, die in der Liste
des Robert Koch Institutes
(www.rki.de) aufgeführt sind. Diese Mittel sind durch Eintrag
in der Liste als getestet und zugelassen gekennzeichnet.
Die im Desinfektionsplan aufgeführten Desinfektionsmittel sind
in dieser Liste enthalten. Sie können über die Kreisgeschäftsstelle
oder über Apotheken bezogen werden.
Feucht-Wisch-Methode
Bei diese Methode werden die Flächen mit einem in Lösung
getränkten Tuch feucht abgewischt.
Es ist zu beachten, dass nicht nachgetrocknet werden darf.
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Beispiele zur
Berechnung von Desinfektionslösungen
|
Gesamt-
menge
1 Liter
|
Gesamt-
menge
2 Liter
|
Gesamt-
menge
3 Liter
|
Gesamt-
menge
4 Liter
|
Gesamt-
menge
5 Liter
|
Gesamt-
menge
10 Liter
|
Konzen-
tration
|
Lösungsmenge in ml
|
|
0,1%
|
1
|
2
|
3
|
4
|
5
|
10
|
|
0,2%
|
2
|
4
|
6
|
8
|
10
|
20
|
|
0,3%
|
3
|
6
|
9
|
12
|
15
|
30
|
|
0,4%
|
4
|
8
|
12
|
16
|
20
|
40
|
|
0,5%
|
5
|
10
|
15
|
20
|
25
|
50
|
|
1,0%
|
10
|
20
|
30
|
40
|
50
|
100
|
|
1,5%
|
15
|
30
|
45
|
60
|
75
|
150
|
|
2,0%
|
20
|
40
|
60
|
80
|
100
|
200
|
|
2,5%
|
25
|
50
|
75
|
100
|
125
|
250
|
|
3,0%
|
30
|
60
|
90
|
120
|
150
|
300
|
|
4,0%
|
40
|
80
|
120
|
160
|
200
|
400
|
|
5,0%
|
50
|
100
|
150
|
200
|
250
|
500
|
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Anforderungen der Hygiene
an den Krankentransport einschließlich Rettungstransport in Krankenkraftwagen
Auszug aus der Anlage zu Ziffer 4.5.3 der "Richtlinie für die Erkennung,
Vehütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen" (Bekannmachung
des BGA/ Bundesgesundhbl. 4/89)
Einleitung
Krankenkraftwagen sind für den Transport von Kranken bestimmt.
Zu solchen Transporten zählen Notfall- bzw. Unfalltransporte und Krankentransporte
zu oder von oder zwischen verschiedenen Versorgungseinrichtungen.
Es gilt zu beachten, dass neben gelegentlichen Transporten von Patienten
mit unerkannten Infektionskrankheiten zunhemend Patienten befördert
werden, die (durch die Grunderkrankheit oder durch die Therapie bedingt)
gegen Erreger nosokomialer Infektionen anfällig sind. Somit ist -
wie im Krankenhaus selbst - ausreichend Vorsorge zu treffen, dass Infektionen
verhütet werden. Bei Transporten von Unfallverletzten geht nur in
Ausnahmefällen vom Patienten eine erhöhte Infektionsgefahr aus.
Dem Erhalten vitaler Funktionen gebührt gegenüber der Ausschaltung
von Infektionsgefahren Priorität.
Organisation der Krankentransporte
Für den hygienischen Zustand des Krankenkraftwagens ist die jeweilige
Transportorganisation verantwortlich.
Als grundsätzliche Vorsichtsmaßnahme müssen dem Kranken-
bzw. Rettungstransportpersonal Infektionsgefahren (ohne Nennung der Erkrankung)
mitgeteilt werden, soweit diese erkannt wurden. Aus infektionsprophylaktischen
Gründen empfiehlt es sich, alle Krankentransporte durch den Arzt,
der den Transport veranlasst, einer nachfolgenden Gruppen zuzuordnen:
-
Patienten, bei denen kein Anhalt für das Vorliegen einer Infektionskrankheit
besteht.
-
Patienten, bei denen zwar eine Infektion besteht und erkannt ist, jedoch
nicht durch die beim Transport üblichen Kontakte übertragen werden
kann (z.B. Patienten mit Virushepatitis, HIV-positive Patienten ohne klinische
Zeichen von AIDS, Patieten mit einer geschlossenen Lungentuberkulose).
-
Patietnen, bei denen die Diagnose ätiologisch gesichert ist oder der
begründete Verdacht besteht, an einer hochkontagiösen und gefährlichen
Infektionskrakheit zu leiden
Durch eine solche Einteilung soll sichergestellt werden, dass die Routinemaßnahmen
zur Gewährleistung eines hygienisch einwandfreien Zustandes auf die
gegebenenfalls eintretenden Gefahrenpotentiale abgestimmt werden können.
Der Hinweis auf Patienten, die Träger bestimmter Infektionserreger
sind, ohne selbst ansteckungsfähig zu sein (Gruppe 2), dient vor allem
der Vorsorge gegen Infektionsgefahren bei unerwarteten Zwischenfällen
während des Krankentransportes. Gleichzeitig soll durch die Form der
Zuordnung sichergestellt werden, dass nicht im Einzelfall die bei den jeweiligen
Patienten in Frage kommenden Erregerarten genannt werden müssen. Beim
Transport von Patienten der Gruppe und 2 sind keine über die Unfallverhütungsvorschrift
"Gesundheitsdienst" hinausgehenden Vorkehrungen erforderlich. Beim
bzw. nach dem Transport von Patienten der Gruppe 3 sind spezielle infektionsprophylaktische
Maßnahmen notwendig.
Für Krankenkraftwagenfahrer und ihre Begleiter muss eine Schulung
und regelmäßige Nachschulung in Grundfragen der Infektionsprophylaxe
durchgeführt werden. Dabei ist es zweckmäßig, dies mit
der Schulung in erster Hilfe beim Transport von Patienten und über
Desinfektionsmaßnahmen zu kombinieren.
Ausstattung
Aus hygienischen Gründen ist folgende Mindestausstattung mitzuführen.
-
Zellstoff zum schnellen Entfernen von Verunreinigungen und Körperausscheidungen.
-
Unterlagen, Decken, Kopfkissen.
-
Brechschalen bzw. -beutel.
-
Steckbecken und Urinflaschen.
-
Stabile und lagerfähige Einmalhandschuhe (Sterilität in der Regel
nicht erforderlich).
-
Schutzkleidung für Fahrer und Begleitpersonen.
-
Evtl. sterile Schutzkleidung (z.B. in Notarztwagen)
-
Hautdesinfektionsmittel
-
Händedesinfektionsmittel aus der Liste des BGA gemäß §
10c BSeuchG (Anm. jetzt IFSG) bzw. der Liste der Deutschen Gesellschaft
für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM).
-
Flächendesinfektionsmittel mit dem Wirkungsbereich A und B (baktericid
und virucid), das sowohl in der Liste des BGA (Anm. jetzt RKI) gemäß
§ 10c BSeuchG (Anm. jetzt IFSG) als auch in der Liste der DGHM
verzeichnet ist.
-
Geeignete Sammelbehälter zu Aufnahme von Abfälölen.
Auf die Besonderheiten der Ausstattung von Krankenkraftwagen zum Transport
von Frühgeborenen wird hingewiesen.
Anmerkung: Für die allgemeine Ausstattung der Krankenkraftwagen
sind die Anforderungen der EN DIN 1789 (alt: DIN 75080 Teil 1 bis 3) zu
beachten. Die Krankentragen müssen DIN 13024 bzw. 13025 entsprechen.
Für den Notfallarztkoffer gilt DIN 13232. Auf die besonderen Regelungen
des NRW Erlasses v. 25.09.2002 sei
hingewiesen.
Routinewartung von Krankenkraftwagen
(Patienten Gruppe 1 und Gruppe 2)
-
Mit Blut, Sekereten, Eier, Stuhl oder Urin kontaminierte Flächen sind
sofort zu desinfizieren.
Grobe Verunreinigungen müssen zunächst entfernt werden; danach
sind die Flächen mit einem Mittel aus der Liste der DGHM zu desinfizieren
(s. auch Anlage zu Ziffer 6.12 und 7.2 der Richtlinie "Hausreinigung und
Flächendesinfektions" bzw. "Durchführung der Desinfektion").
-
Flächen, die durch den Kontakt mit Patienten, kontaminiert sein könnten,
sind täglich einer Scheuerdesinfektion mit einem Mitteln aus der Liste
der DGHM (Abschnitt 2a bzw. 2b) zu unterziehen.
-
Zusätzlich ist wöchentlich eine gründliche Gesamtreinigung
vorzunehmen.
-
Das Inventar ist wöchentlich auf Vollständigkeit zu kontrollieren.
Verbrauchte Materialien müssen ersetzt und alle sterilen Artikel,
deren Verpackung beschädigt ist, ausgetauscht werden.
-
Soweit nicht Einmalartikel verwendet werden, sind alle Instrumente oder
Gegenstände (z.B. Masken der Atembeutel, Steckbecken und Urinflaschen)
nach jeder Benutzung zu desinfizieren und zu reinigen.
-
Mitgeführtes Wasser muss die Anforderungen der Trinwasserverordnung
erfüllen. Doe dafür notwendigen Maßnahmen sind im Hygieneplan
festzulegen.
-
Der Austausch der Tragen ist zu vermeiden, damit eine regelmäßige
Wartung gesichert ist.
-
Bei jedem Krankentransport sind hygienisch einwandfreie Bettbezüge
zu verwenden.
-
Decken, Unterlagen und Kopfkissen sind mindestens wöchentlich desinfizierend
zu waschen.
Besondere Maßnahmen
Nach dem Transport von Patienten der Gruppe 3 ist der Schutzkittel
zu wechseln und der Krankenraum des Krankenkraftwagens einschließlich
der Trage und sämtlicher Ausrüstungen einer Schlussdesinfektion
mit Mitteln der Liste des Robert Koch Institutes zu unterziehen.
Anforderungen an die Schutzkleidung der Krankenkraftwagenfahrer und
des Begleitpersonals
Die Schutzkleidung muss täglich und nach sichtbarer Verschmutzung
gewechselt werden. Dies gilt auch für Uniformen, sofern sie ohne Schutzkleidung
getragen werden.
Spezielle Hinweise
Die Krankentransportorganisation muss in Abstimmung mit einem Hygieniker
einen Hygieneplan erstellen, in dem Einzelheiten festgelegt
werden. Die ergänzende Raumdesinfektion durch Verdampfung oder Vernebelung
von verdünnten Formaldehydlösungen ist nur im Einzelfall (s.
unten) erforderlich (Hinweise sind in den Hygieneplan aufzunehmen).
Anhang
Patienten der Gruppe 3 sind Personen, die z.B. an folgenden Infektionskrankheiten
leiden:
Cholera
Diphtherie
Hämorrhagische Fieber
Meningoenzephalomyelitis (bei ungeklärter Ätiologie bzw.
durch Enteroviren bedingt)
Milzbrand
Pest
akute Poliomyelitis
Q-Fieber
Tollwut
Tuberkolose (soweit ansteckungsfähig)
Typhus
Windpocken und generalisierter Zoster
Eine Raumdesinfektion des Krankenkraftwagens durch Verdampfen oder
Vernebeln von verdünnter Formaldehydlösung ist erforderlich z.B.
bei:
-
Hämorrrhagischen Fiebern
-
Lungenmilzbrand
-
Pest
-
offener Lungentuberkulose
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