DRK K-Vorschrift

Auszug
 
Vorschrift über die Tätigkeit des Deutschen Roten Kreuzes e.V. 
in der Bundesrepublick Deutschland
bei Katastrophen und anderen Notständen sowie über seine 
Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz (K-Vorschrift)

beschlossen durch Präsidium und Präsidialrat des DRK
am 13. Oktober 1988

Auszug

Gliederung

I     Einleitung

II    Rechtliche Grundlagen
      A Rotes Kreuz
      B Bund
      C Länder

III   Aufbau

IV   Aufgaben
     A Der Kreisverband
      B Der Landesverband
      C Der Bundesverband Deutsches Rotes Kreuz

V    Dienste und Tätigkeiten
     A Organisation
      B Helfer
      C Ausbildung
      E Einsatz
      F Verbreitung der Kenntnisse über das Humanitäre Völkerrecht
      G Öffentlichkeitsarbeit

VI   Anhang

 


...
DRK K-Vorschrift IV A 4

4 Der Rotkreuzbeauftragte
...

4.2 Innenverhältnis

4.2.1
In der Vorbereitungszeit

- Der RKB leitet den K-Arbeitskreis

- Er stellt mit Unterstützung des K-Arbeitskreises die personelle und materielle Einsatzfähigkeit des DRK-Potentials sicher.

- Hierzu führt er in Zusammenarbeit mit dem Kreisgeschäftsführer die erforderlichen Vorstandsbeschlüsse in organisatorischer, materieller und finanzieller Hinsicht herbei. Er beschafft dem Kreisvorstand die entsprechenden Informationen und Unterlagen.

- Er ist verantwortlich für Aufstellung und Fortschreibung des Einsatzplanes des Kreisverbandes und Umsetzung behördlicher Einzelmaßnahmen für den Alarmfall in die Einsatzplanung.

- Er hält Verbinmdung mit dem K-Beauftgragten des Landesverbandes, ggf. mit dem DRK-Bezirksbeauftragten.

- Er beteiligt sich bei der Auswertung der Karteien der Bereitschaftsangehörigen und anderer Kräfte, die eine einschlägige Ausbildung besitzen (Helferkartei).

- Er überwacht die Verwendung der dem Kreisverband zur Verfügung stehenden Kraftfahrzeuge, die für den Einsatz im Katastrophenfall vorgesehen sind.

- Er erstattet dem Vorstand alljährlich Bericht über die Katastrophenschutzarbeit im Kreisverband.
 

4.2.2 Bei Übungen und Einsätzen

- Bei DRK-eigenen Übungen übermittelt der RKB den Einsatzauftrag bzw. des Vorsitzenden an die DRK-Leitungsgruppe. Er informiert sich über den Ablauf des Geschehens und unterstützt die DRK-Leitungsgruppe nach seinen Möglichkeiten.

- Setzt das DRK Teile seines Potentials ohne behördlichen Auftrag ein, informiert sich der RKB über das Geschehen, insbesondere in Zusammenarbeit mit der DRK-Leitungsgruppe, und setzt die KatS-Behörde darüber in Kenntnis.

- Bei behördlich angeordneten Übungen und Einsätzen hält der RKB mit der Führung der DRK-Leitungsgruppe Verbindung und stimmt sich mit ihr fortwährend über die erforderlichen Maßnahmen ab. 

- Der RKB unterrichtet den Kreisvorsitzenden über Beginn und Fortgang einer Übung bzw. eines Einsatzes; bei länger andauernden Einsätzen steht er, möglichst täglich, dem Kreisvorsitzenden für Lagebesprechungen zur Verfügung, an denen auch die Führung der DRK-Leitungsgruppe teilnehmen soll.

- Nach Beendigung einer Übung oder eines Einsatzes fertigt der RKB in Zusammenarbeit mit der Führung der DRK-Leitungsgruppe einen Bericht und trägt diesen dem Kreisvorstand vor.
 

4.2.3 Im Konfliktfall

Der RKB setzt unter den erschwerten Bedingungen des Konfliktfalles seine Arbeit wie bei Einsätzen in Friedenszeiten fort.
Hierbei berät ihn der Konventionsbeauftragte.
 

4.3 Im Außenverhältnis
...
 

DRK K-Vorschrift IV A 5

5 Der K-Arbeitskreis

...

zurück nach oben

 

DRK K-Vorschrift IVA 6

6 Die DRK-Leitungsgruppe

Zur Erfüllung der DRK-Aufgaben bei Übungen und Einsätzen besteht eine DRK-Leitungsgruppe.

Sie ist das personelle und organisatorische Instrument des Kreisverbandes zur Wahrnehmung seiner Leitungsfunktionen im inneren Rotkreuz-Bereich; eine Vertretung des Kreisverbandes nach außen steht ihr grundsätzlich nicht zu. 
 

6.1 Unterstellungsverhältnis

6.1.1 
Die DRK-Leitungsgruppe untersteht dem Kreisvorsitzenden.

6.1.2 
Die Führung der DRK-Leitungsgruppe liegt bei der Kreisbereitschaftsführung (Anmerkung: Im LV WL jetzt Kreisrotkreuzleitung genannt.).
 

6.2 Zusammensetzung

6.2.1
In der Regel setzt sich die DRK-Leitungsgruppe wie folgt zusammen

Kreisbereitschaftsführerin (Kreisrotkreuzleiterin),
Kreisbereitschaftsführer (Kreisrotkreuzleiter),
Kreisverbandsarzt (Kreisrotkreuzarzt),
Leiter der Sozialarbeit,
Leiter des Jugendrotkreuzes,
Kreisgeschäftsführer (Vorstand nach Eisenacher Modell),
bei Bedarf aus weiteren Führungs- und Fachkräften.


Die DRK-Leitungsgruppe kann Hilfskräfte aus den nicht in Einheiten eingesetzten Helfern und aus dem Personal der Kreisgeschäftsstelle zur Mitarbeit heranziehen. Für die Dauer dieses Einsatzes unterstehen diese Hilfskräfte der Dienstaufsicht und Wesiung der Führung der DRK-Leitungsgruppe.

6.2.2 
Die DRK-Leitungsgruppe ist nur mit den Kräften zu besetzen, die nach Auftrag, Lage und beteiligten DRK-Diensten benötigt werden.
 

6.3 Führung und Vertretung

6.3.1 
Kreisbereitschaftsführerin und Kreisbereitschaftsführer führen die DRK-Leitungsgruppe in wechselseitiger Vertretung.

6.3.2
Die Vertretung und Ablösung der Mitglieder ist sicherzustellen.
 

6.4 Persönliche Voraussetzungen

6.4.1
Die Mitglieder der DRK-Leitungsgruppe müssen den Aufbau der Katastrophenschutz-Organisation des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt sowie die Hilfemöglichkeiten des Kreisverbandes kennen.

6.4.2
Führungskräfte sollen außerdem in mindestens einem DRK-Fachdienst ausgebildet sein und über taktische Erfahrung in der Führung von Einsatzkräften verfügen.
 

6.5 Tätigwerden

Die DRK-Leitungsgruppe wird tätig

- bei DRK-eigenen Übungen und Einsätzen,
- bei Übungen und Einsätzen, die von der Katastrophenschutzbehörde angeordnet sind,
- im Konfliktfall.
 

6.6 Aufgaben

Zu den Aufgaben der DRK-Leitungsgruppe gehören insbesondere

- Alarmieren der DRK-Einsatzkräfte und Herstellen ihrer Einsatzfähigkeit einschließlich Registrierung,
- Verhandlungen mit Arbeitgebern zwecks Freistellung, soweit dies nicht vorher verbindlich zu erreichen war,
- Ausarbeiten und Erteilen von Einsatzaufträgen,
- Registrieren der ein- und ausgehenden Meldungen sowie der erteilten Aufträge,
- Kontrolle der Durchführung der von ihr erteilten Aufträge,
- Führen des Einsatztagebuches, ggf. einer Lagekarte,
- Vorbereiten und Durchführen von Ablösungen,
- Versorgung und Nachschub für die Einheiten und Einrichtungen soweit erforderlich,
- Führen der Personalunterlagen der Einsatzkräfte einschließlich der Bearbeitung von Versicherungsangelegenheiten,
- Herbeiführen der Aufnahmebereitschaft und Funktionsfähigkeit von DRK-Einrichtungen für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutzes,
- Entsenden von DRK-Führungskräften in die Katstrophenschutz-Führungsorganisation (z.B. Technische Einsatzleitung - TEL),
- Herstellen und Unterhalten der Verbindung zum RKB in den Stab der Katastrophenschutzbehörde bzw. die Katastrophenschutzbehörde bzw. Katastrophenschutzleitung,
- Information des Landesverbandes über Einsatzbeginn und -verlauf, ggf. Anforderung von zusätzlichen Hilfen (siehe IV B 4.3.2).
 

6.7 Zusammenarbeit mit dem Rotkreuzbeauftragten

6.7.1 
Bei DRK-eigenen Übungen und Einsätzen siehe IV A 4.2.2, 1., 2. und 5. Spiegelstrich.

6.7.2 
Bei von der Katastrophenschutzbehörde angeordnete Übungen und Einsätzen informieren sich DRK-Leitungsgruppe und RKB fortlaufend gegenseitig ...
 

6.8 Vorbereitende Maßnahmen

Die Mitglieder der DRK-Leitungsgruppe werden in Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des Landesverbanmdes mit ihren Aufgaben vertraut gemacht; sie sind verpflichtet, daran teilzunehmen.

Arbeit, Funktionsweise und Zusammenwirken sind in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und zu üben.

Zur Durchführung weiterer vorbereitender Maßnahmen wird auf die Aufgaben des K-Arbeitskreiuses hingewiesen.

Eine ausreichende und schnell verfügbare räumliche und materielle Ausstattung ist sicherzustellen.
 

zurück nach oben

 

...
DRK K-Vorschrift V A 10

10 Stützpunktnetz

10.1 Begriff, Zweck

Das DRK richtet - dezentral, bürgernah und möglichst flächendeckend - Stützpunkte personeller und materieller Hilfe auf der untersten Verwaltungsebene (in Gemeinden) bzw. auf der Grundlage einer örtlichen Einteilung in Wohnbezirke ein. 

Das DRK ergänzt den Selbstschutz der Bevölkerung durch ein organisiertes Netz von Hilfemöglichkeiten, die ihre Bedeutung in Schadenslagen und Notsituationen finden, in denen die Bevölkerung zunächst auf sich selbst angewiesen ist, bevor Hilfe von außen zugeführt werden kann.
 

10.2 Aufbau

Das Stützpunktnetz wird auf der Grundlage der bestehenden Strukturen aufgebaut. Das sind - ohne Ansehen der jeweilig benutzten Bezeichnung - die Rotkreuzgemeinschaften auf örtlicher Ebene einschließlich örtlich vorhandener DRK-Einrichtungen.
 

10.3 Aufgaben

Die Stützpunkte haben die Aufgabe für den Katastrophen- und Konfliktfall, aber auch für Notfälle, bei denen der Katastrophenfall durch die zuständige Behörde nicht oder noch nicht festgestellt ist, ein Mindestgebot an Hilfeleistungen vorzuhalten und sicherzustellen.
 

10.4 Arten der Hilfe

Das DRK hält für den Bedarfsfall örtlich folgende Hilfen vor, die vorzubereiten und effektiv anzubieten zu den Aufgaben der Ortsvereine und örtlichen Rotkreuzgemeinschaften gehört

- sanitätsdienstliche Versorgung, darunter 

Erste Hilfe bei Verletzungen jeder Art,
Pflege vcon Verletzten und Erkrankten,
Ausleihe von Pflegehilfsmitteln,
- Versorgung mit Nahrung

- Hilfe bei der Versorgung mit Unterkunft,

- soziale Basisdienste, darunter

Beratung und Auskunfterteilung,
Förderung der Nachbarschaftshilfe,
- Unterstützung suchdienstlicher Tätigkeiten
 

10.5 Einsatzkräfte

Einsetzbar sind
- alle DRK-Mitglieder einschließlich des Jugendrotkreuz-Angehöriger,
- Personal von DRK-Einrichtungen aller Art,
- sonstige Freiwillige,
- nicht dem DRK angehörige Freiwillige entsprechend ihren Kenntnissen und Fähigkeiten.
 

10.6 Einsatzmittel

Die Stützpunkte werden möglichst einheitlich und standardisiert ausgestattet. Dazu gehören auch

- alle ortsfesten DRK-eigenen Einrichtungen, Bauwerke, feste Unterkünfte, Hilfsposten und Rotkreuz-Depots,

- von dritter Seite zur Verfügung gestellte Ausstattungsgegenstände und Einrichtungen.
 

10.7 Vorbereitung

10.7.1 
Standorte, in denen Stützpunkte zu errichten sind, bestimmt der Kreisvorstand gemeinsam mit den Vorständen der Ortsvereine auf der Grundlage vorausschauender Planungen im Rahmen bestehender Strukturen mit dem Ziel, ein flächendeckendes Netz von Stützpunkten zu schaffen.

10.7.2
Die Ausstattung der vorgesehenen Stützpunkte mit den erforderlichen Gegenständen wird von den genannten Gremien auf der Grundlage eines Beschaffungsplanes betrieben.

10.7.3
Der Bevölkerung wird anhand eines permanenten Ausbildungsprogrammes die Möglichkeit geboten, sich Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen, die zur Selbsthilfe und zum Selbstschutz notwendig sind. Während der Ausbildungszeit führt das DRK die Teilnehmer an die Gedanken des Stützpunktnetzes heran und wirbt um aktive Mitarbeit.
 

10.8 Einsatz

10.8.1 
Das Rotkreuzmitglied, das durch den Kreisvorstand ggf. im Einvernehmen mit dem zuständigen Ortsvorstand, mit dem Auf- und Ausbau eines Stützpunktes beauftragt wird, leitet diesen Einsatz. Es hat einen oder mehrere Stellvertreter.

10.8.2
Der Stützpunktlieter hat im Einsatz mindestand folgende Aufgaben zu erfüllen

- Alarmierung der Einsatzkräfte,
- Erkundung der Lage,
- Feststellung des Bedarfs,
- Unterrichtung der Bevölkerung über Hilfemöglichkeiten,
- Einteilung der Einsatzkräfte,
- Verbindungsaufnahme mit den örtlichen Behörden,
- Unterrichtung des Ortsvbereins bzw. des Kreisverbandes.

10.8.3
Von außen kommende Hilfemaßnahmen des DRK werden von der DRK Leitungsgruppe im Kreisverband koordiniert.
 

10.9 Zusammenarbeit mit Behörden

10.9.1 
Der Kreisvorstand hält mit Rat und Verwaltung des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt enge Verbindung und wirbt dort für die Idee des Stützpunktnetzes, besonders im Hinblick auf die notwendige finanzielle Förderung. Die Ortsvorstände unterstützen hierbei den Kreisvorstand.

10.9.2 
Der RKB informiert die Katastrophenschutzbehörde über den Stand des Auf- und Ausbaus des Stützpunktnetzes im Kreisverbandsbereich.

...
 

zurück nach oben

 

DRK K-Vorschrift 
zurück nach oben