DRK K-Vorschrift
Auszug
| Vorschrift über die Tätigkeit des
Deutschen Roten Kreuzes e.V.
in der Bundesrepublick Deutschland bei Katastrophen und anderen Notständen sowie über seine Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz (K-Vorschrift) beschlossen durch Präsidium und Präsidialrat
des DRK
Auszug |
| Gliederung
I Einleitung II
Rechtliche Grundlagen
III Aufbau IV
Aufgaben
V
Dienste und Tätigkeiten
VI Anhang
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| DRK K-Vorschrift IV A 4
4 Der Rotkreuzbeauftragte
4.2 Innenverhältnis 4.2.1
- Der RKB leitet den K-Arbeitskreis - Er stellt mit Unterstützung des K-Arbeitskreises die personelle und materielle Einsatzfähigkeit des DRK-Potentials sicher. - Hierzu führt er in Zusammenarbeit mit dem Kreisgeschäftsführer die erforderlichen Vorstandsbeschlüsse in organisatorischer, materieller und finanzieller Hinsicht herbei. Er beschafft dem Kreisvorstand die entsprechenden Informationen und Unterlagen. - Er ist verantwortlich für Aufstellung und Fortschreibung des Einsatzplanes des Kreisverbandes und Umsetzung behördlicher Einzelmaßnahmen für den Alarmfall in die Einsatzplanung. - Er hält Verbinmdung mit dem K-Beauftgragten des Landesverbandes, ggf. mit dem DRK-Bezirksbeauftragten. - Er beteiligt sich bei der Auswertung der Karteien der Bereitschaftsangehörigen und anderer Kräfte, die eine einschlägige Ausbildung besitzen (Helferkartei). - Er überwacht die Verwendung der dem Kreisverband zur Verfügung stehenden Kraftfahrzeuge, die für den Einsatz im Katastrophenfall vorgesehen sind. - Er erstattet dem Vorstand alljährlich Bericht über die Katastrophenschutzarbeit
im Kreisverband.
4.2.2 Bei Übungen und Einsätzen - Bei DRK-eigenen Übungen übermittelt der RKB den Einsatzauftrag bzw. des Vorsitzenden an die DRK-Leitungsgruppe. Er informiert sich über den Ablauf des Geschehens und unterstützt die DRK-Leitungsgruppe nach seinen Möglichkeiten. - Setzt das DRK Teile seines Potentials ohne behördlichen Auftrag ein, informiert sich der RKB über das Geschehen, insbesondere in Zusammenarbeit mit der DRK-Leitungsgruppe, und setzt die KatS-Behörde darüber in Kenntnis. - Bei behördlich angeordneten Übungen und Einsätzen hält der RKB mit der Führung der DRK-Leitungsgruppe Verbindung und stimmt sich mit ihr fortwährend über die erforderlichen Maßnahmen ab. - Der RKB unterrichtet den Kreisvorsitzenden über Beginn und Fortgang einer Übung bzw. eines Einsatzes; bei länger andauernden Einsätzen steht er, möglichst täglich, dem Kreisvorsitzenden für Lagebesprechungen zur Verfügung, an denen auch die Führung der DRK-Leitungsgruppe teilnehmen soll. - Nach Beendigung einer Übung
oder eines Einsatzes fertigt der RKB in Zusammenarbeit mit der Führung
der DRK-Leitungsgruppe einen Bericht und trägt diesen dem Kreisvorstand
vor.
4.2.3 Im Konfliktfall Der RKB setzt unter den erschwerten Bedingungen des Konfliktfalles seine
Arbeit wie bei Einsätzen in Friedenszeiten fort.
4.3 Im Außenverhältnis
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| DRK K-Vorschrift IV A 5
5 Der K-Arbeitskreis ...
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| DRK K-Vorschrift IVA 6
6 Die DRK-Leitungsgruppe Zur Erfüllung der DRK-Aufgaben bei Übungen und Einsätzen besteht eine DRK-Leitungsgruppe. Sie ist das personelle und organisatorische Instrument des Kreisverbandes
zur Wahrnehmung seiner Leitungsfunktionen im inneren Rotkreuz-Bereich;
eine Vertretung des Kreisverbandes nach außen steht ihr grundsätzlich
nicht zu.
6.1 Unterstellungsverhältnis 6.1.1
6.1.2
6.2 Zusammensetzung 6.2.1
Kreisbereitschaftsführerin (Kreisrotkreuzleiterin),
6.2.2
6.3 Führung und Vertretung 6.3.1
6.3.2
6.4 Persönliche Voraussetzungen 6.4.1
6.4.2
6.5 Tätigwerden Die DRK-Leitungsgruppe wird tätig - bei DRK-eigenen Übungen und Einsätzen,
6.6 Aufgaben Zu den Aufgaben der DRK-Leitungsgruppe gehören insbesondere - Alarmieren der DRK-Einsatzkräfte und Herstellen ihrer Einsatzfähigkeit
einschließlich Registrierung,
6.7 Zusammenarbeit mit dem Rotkreuzbeauftragten 6.7.1
6.7.2
6.8 Vorbereitende Maßnahmen Die Mitglieder der DRK-Leitungsgruppe werden in Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des Landesverbanmdes mit ihren Aufgaben vertraut gemacht; sie sind verpflichtet, daran teilzunehmen. Arbeit, Funktionsweise und Zusammenwirken sind in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und zu üben. Zur Durchführung weiterer vorbereitender Maßnahmen wird auf die Aufgaben des K-Arbeitskreiuses hingewiesen. Eine ausreichende und schnell verfügbare räumliche und materielle
Ausstattung ist sicherzustellen.
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| DRK K-Vorschrift V A 10
10 Stützpunktnetz 10.1 Begriff, Zweck Das DRK richtet - dezentral, bürgernah und möglichst flächendeckend - Stützpunkte personeller und materieller Hilfe auf der untersten Verwaltungsebene (in Gemeinden) bzw. auf der Grundlage einer örtlichen Einteilung in Wohnbezirke ein. Das DRK ergänzt den Selbstschutz der Bevölkerung durch ein
organisiertes Netz von Hilfemöglichkeiten, die ihre Bedeutung in Schadenslagen
und Notsituationen finden, in denen die Bevölkerung zunächst
auf sich selbst angewiesen ist, bevor Hilfe von außen zugeführt
werden kann.
10.2 Aufbau Das Stützpunktnetz wird auf der Grundlage der bestehenden Strukturen
aufgebaut. Das sind - ohne Ansehen der jeweilig benutzten Bezeichnung -
die Rotkreuzgemeinschaften auf örtlicher Ebene einschließlich
örtlich vorhandener DRK-Einrichtungen.
10.3 Aufgaben Die Stützpunkte haben die Aufgabe für den Katastrophen- und
Konfliktfall, aber auch für Notfälle, bei denen der Katastrophenfall
durch die zuständige Behörde nicht oder noch nicht festgestellt
ist, ein Mindestgebot an Hilfeleistungen vorzuhalten und sicherzustellen.
10.4 Arten der Hilfe Das DRK hält für den Bedarfsfall örtlich folgende Hilfen vor, die vorzubereiten und effektiv anzubieten zu den Aufgaben der Ortsvereine und örtlichen Rotkreuzgemeinschaften gehört - sanitätsdienstliche Versorgung, darunter Erste Hilfe bei Verletzungen jeder Art,- Versorgung mit Nahrung - Hilfe bei der Versorgung mit Unterkunft, - soziale Basisdienste, darunter Beratung und Auskunfterteilung,- Unterstützung suchdienstlicher Tätigkeiten 10.5 Einsatzkräfte Einsetzbar sind
10.6 Einsatzmittel Die Stützpunkte werden möglichst einheitlich und standardisiert ausgestattet. Dazu gehören auch - alle ortsfesten DRK-eigenen Einrichtungen, Bauwerke, feste Unterkünfte, Hilfsposten und Rotkreuz-Depots, - von dritter Seite zur Verfügung gestellte Ausstattungsgegenstände
und Einrichtungen.
10.7 Vorbereitung 10.7.1
10.7.2
10.7.3
10.8 Einsatz 10.8.1
10.8.2
- Alarmierung der Einsatzkräfte,
10.8.3
10.9 Zusammenarbeit mit Behörden 10.9.1
10.9.2
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