Rettungsdienst
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Notarztruf =>112
Wann muss ich einen Notarzt rufen?
Ein Notarzt muss zu einem Patienten gerufen werden, wenn es um eine lebensbedrohliche Erkrankung oder eine lebensbedrohliche Verletzung handelt. Dies kann immer unterstellt werden, wenn der Betroffene
  • nicht mehr ansprechbar ist.
  • akute Atemnot hat oder zu ersticken droht.
  • akute Schmerzen in Brust oder Bauch hat.
  • eine sehr starke oder spritzende Blutung hat.
  • ein Körperteil z.B. Finger verloren hat.
Wenn die Beschwerden des Betroffenen nicht lebensbedrohlich sind, aber dennoch eine ärztliche Behandlung erforderlich ist, steht der kassenärztliche Notdienst, der von den Hausärzten geleistet wird, zur Verfügung. Zu einer Übersicht der Ärzte im Stadtgebiet gelangen Sie mit diesem => Link.
Bei einem Notarztruf wird nicht nur der Notarzt zum Patienten entsandt. Der Notarzt wird mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zum Einsatzort gefahren. In diesem Fahrzeug befinden sich alle zur medizinischen Behandlung des Betroffenen notwendigen Geräte und Medikamente. Parallel zum Notarzt wird auch ein Rettungswagen zum Einsatzort entsandt, mit dem der Patient nach Herstellung der Transportfähigkeit und ständiger weiterer medizinischer Versorgung zum Krankenhaus verbracht wird. 
 
  
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