Bei dem Einsatzstichwort
"Person hinter verschlossener Tür" (PhvT) werden von
der Leitstelle verschiedene Fachdienste alarmiert:
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Polizei
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Notarzt
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Rettungswagen
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Feuerwehr
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und z.B. im Stadtgebiet Hörstel
Sanitäter vor Ort
Einsatzanlässe
Ein PhvT Einsatz beginnt
immer mit einem Notruf. Dabei können die Anlässe verschieden
sein. Beispielhaft kann es sich um eine Person handeln, die sich in suizidaler
Absicht eingeschlossen hat oder besorgte Angehörige rufen an und melden,
dass sich ihr Angehöriger tagelang nicht gemeldet hat und die Nachbarn
nicht in die Wohnung gelangen können.
Erstmaßnahmen
Häufig trifft die örtliche
Feuerwehr als erstes an der Einsatzstelle ein. In Einsatzbereichen mit
"Sanitäter vor Ort" können auch diese als erstes eintreffen.
Zu den Erstmaßnahmen gehört auf jeden Fall eine gründliche
Erkundung.
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Treffen die Angaben aus der
Einsatzmeldung zu?
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Ist eine Person in Gefahr?
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Droht Lebensgefahr?
Je nach Ergebnis der Erkundung
und der Beantwortung dieser Fragen kann entschieden werden, ob eine sofortige
Wohnungsöffnung unter Anwendung von Gewalt, z.B. durch Einschlagen
eines Fensters, Aufhebeln einer Wohnungstür, etc. notwendig ist oder
ob andere weniger Schaden anrichtende Maßnahmen z.B. das Öffnen
der Tür mit Spezialwerkzeug (Zieh-Fix)
abgewartet werden kann.
Immer dann, wenn objektiv
das Leben einer Person in Gefahr ist oder angenommen werden muss, dass
Menschenleben in Gefahr sein könnten, wird man sich zu einem schnellen
Zugriff entscheiden. Es gilt immer, das höherwertige Rechtsgut (hier
das Menschenleben) zu schützen (Rechtfertigender
Notstand).
Weitere Maßnahmen
Meistens treffen Rettungsdienst,
Notarzt und Polizei dann ein, wenn bereits Erstmaßnahmen erfolgt
sind. Notarzt und RTW-Besatzung übernehmen dann die medizinische Versorgung
der betroffenen Person. Die Polizei wird dann ihre fachlichen Aufgaben
zur Aufklärung und Spurensicherung wahrnehmen. Je nach Einsatzergebnis
kann es notwendig werden, weitere Fachkräfte, wie z.B. Notfallseelsorger,
Bestatter und/ oder Tischler hinzu zu ziehen.
Beenden des Einsatzes
Für das medizinische
Personal ist der Einsatz beendet, wenn die betroffene Person keiner Versorgung
bedarf oder sie zur weiteren Versorgung ins Krankenhaus transportiert wurde.
Wenn keine Maßnahmen mehr zur Zugangssicherung und / oder technische
Hilfe erforderlich sind, kann die Feuerwehr die Einsatzstelle an die Polizei
übergeben. Müssen z.B. noch die Tür oder Fenster gesichert
werden, kann die Polizei die Feuerwehr bitten diese Maßnahmen auszuführen.
Sind in der Regel nicht vorgehaltene Spiezialwerzeuge oder -materialien
erforderlich, so kann die Polizei auch eine Fachfirma, z.B. eine Tischlerei
damit beauftragen. Erst, wenn die Wohnungssicherung gegeben ist, kann die
Polizei den Einsatz beenden. Langwieriger wird ein Einsatz, wenn Menschelben
zu beklagen sind. Denn dann muss die Todesfeststellung dokumentiert, die
Einsatzstelle gesichert, die Leiche abtransportiert und die Umstände
durch die Polizei ermittelt werden.
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