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Rettungsdienstgebühren Kreis Steinfurt

 
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Im Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Kreises Steinfurt wurde am 12.11.2009 eine Änderung der Gebührensatzung im Rettungsdienst beschlossen.

Hier die neuen Sätze ab dem 01.01.2010
 
Bezeichnung der Tarifstelle bisherige Gebühr in Euro neue Gebühr in Euro ab 01.01.2010
Einsatz eines KTW
je km (bis 100 km)
je km (ab 101 km)
95,00
3,00
2,50
95,00
2,50
entfällt
Einsatz eines RTW
je km
375,00
4,50
215,00
2,70
gleichzeitig Beförderung mehrerer Personen
Zuschlag von 50%
Zuschlag von 50 %
Einsatz eines NEF
140,00
80,00
Behandlung durch NA
148,00
148,00
Einsatz eines bestellten aber nicht benutzten Fahrzeugs
je km
25,50

1,70

entfällt

entfällt

Wartezeiten von mehr als 15 Min je angefangene Std.
20,00
20,00

 
 


 

Rettungsdienstgebühren im Kreis Steinfurt

Stand 01.01.2003

Rechtsgrundlagen für die Erhebung und Berechnung der Gebühr

  1. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Rettungsdienstes im Kreis Steinfurt vom 01.01.2003 (Gebührensatzung).

  2. Die Gebührensatzung ist veröffentlicht im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Kreises Steinfurt Nr. 52 vom 20.12.2002
     

  3. Die Höhe der Gebühr ist durch die Neufassung des Gebührentarifs für die Benutzung der Einrichtungen des bodengebundenen Rettungsdienstes im Kreis Steinfurt festgesetzt (Gebührentarif). Der Gebührentarif ist Bestandteil der Gebührensatzung.

  4.  

Gebührentabelle
Tarifstelle und Bezeichnung der Leistung
Grundgebühr in Euro/
zusätzliche Gebühr pro km
a) Einsatz eines Krankentransportwagens
    bis 100 km je km
    ab 101 km je km
43,00 Euro
2,02 Euro
1,23 Euro
b) Einsatz eines Rettungswagens
    je km
282,00 Euro
3,22 Euro
c) gleichzeitige Beförderung mehrerer Personen 
    (Zuschlag auf Pauschale von a) / b))
50 %
d) Behandlung durch den Notarzt je Notfallpatient 
    Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges
102,00 Euro
116,00 Euro
e) Einsatz eines bestelleten aber nicht benutzten Fahrzeuges
    je km
25,50 Euro
1,70 Euro
f) Wartezeiten von mehr als 15 Minuten für jede angefangene halbe Stunde
20,00 Euro

Erläuterung:
Bei Transport mehrerer Patienten wird die Summe aus a) / b) und c) durch die Anzahl der Patienten dividiert.

Hinweis zum Eigenanteil:
Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, können sie diesen Bescheid bei Ihrer Krankenkasse einreichen oder mit einem entsprechendem Vermerk an den Kreis Steinfurt zurücksenden.
 

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