Rettungsdienst
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Begriffe
Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge. In Nordrhein-Westfalen gilt das Rettungsdienstgesetz (RettG NRW).

Das DRK Riesenbeck unterhält einen Rettungswagen, der im Rahmen des Rettungsdienstes bei Veranstaltungen und bei Bedarf mit ehrenamtlichem Personal eingesetzt wird.

Das Personal muss gemäß Rettungsdienstgesetz folgende Ausbildungen nachweisen können:

Der Fahrer muss

Der Beifahrer muss


Wird in der Notfallrettung ein /eine Notarzt / Notärztin benötigt, so wird er/sie mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) von einem Rettungsassistenten / Rettungsassistentin zur Notfallstelle gefahren. Auf dem NEF befinden sich alle für den Notarzteinsatz benötigten Ausrüstungsgegenstände und Medikamente.
 

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Rettungshelfer
 
In NRW bekommen Rettungshelfer eine 80 stündige theoretische und eine 80 stündige praktische Ausbildung. Die Themen entsprechen zum großen Teil der Sanitätsdienstausbildung. Die theoretische Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Anschließend folgt ein 80-stündiges Rettungswachenpraktikum. Erst nach Beendigung des Rettungswachenpraktikums wird die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Rettungshelfer vom jeweiligen Gesundheitsamt erteilt.
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Rettungssanitäter
 
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter umfasst 520 Stunden. Dazu gehören 160 Stunden theoretische Ausbildung, ein 160 Stunden umfassendes Klinikpraktikum, ein 160-stündiges Rettungswachenpraktikum und ein 40-stündiger Abschlusslehrgang mit staatlicher Prüfung.
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Rettungsassistent
 
Die Ausbildung zum Rettungsassistent dauert zwei Jahre. Die Einzelheiten sind im Rettungsassistentengesetz geregelt.
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Notarzt
 
Als Notarzt dürfen nur Ärzte und Ärztinnen eingesetzt werden, die an einem Fachkundenachweis Rettungsdienst mit Erfolg teilgenommen haben.
Weitere Infos hier!
 
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