Rettungsdienst
 
 
zur Seite Übersicht Rettungsdienst
zur Seite Begriffe im _Rettungsdienst
zur Startseite

 

Ausbildung zum Rettungshelfer

Anerkennung der Sanitätsdienstausbildung als gleichwertige theoretische Ausbildung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 RettHelfAPO

Rundschreiben des DRK LV WL Nr. II/ 58/ 243/ 2002 v. 20.11.2002
Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen, II B 4 - 0717.3.3 (0712.4) v. 22.10.2002
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettHelfAPO) vom 09.06.200 (SGV. NRW. 215)

Ausbildung zum Rettungshelfer

Das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seinem Erlass vom 22. oktober 2002 die Sanitätsdienstausbildungen der Hilfsorganisationen als gleichwertige theoretische Ausbildung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 RettHelfAPO anerkannt.

Für den Bereich des DRK Landesverbandes Westfalen-Lippe bedeutet dies:

  1. Die Sanitätsdienstausbildung -entsprechend den Ausbildunga- und Prüfungsordnungen - wird um ein Modul mit der Bezeichnung San C (RettHelf) ergänzt. Für dieses Modul erhalten die Instruktoren bei Ihrer Tagung am 22./23. November (2002) ein entsprechendes Curriculum, in dem Ziele, Inhalte, Zeitvorgaben und in Frage kommende Lehrkräfte vorgegeben sind. Vorteil gegenüber der bisherigen Regelung ist, dass jetzt die gesamte Ausbildung am Standort und vom Kreisverband durchgeführt werden kann.

  2.  
  3. Die Teilnehmer können sich entscheiden, ob sie nach der Sanitätsausbildung (60 Stunden) entsprechend der dafür vorhandenen Ordnung ihre Prüfung zum Sanitäter im Kreisverband ablegen wollen, oder nach Ergänzung der Ausbildung um San C (RettHelf) die Rettungshelferprüfung an der Rettungsschule ablegen. Die Ausbildung umfasst dann 84 Stunden und ist auf den dafür vorgesehenen Bescheinigungen zu bestätigen.

  4.  
  5. Teilnehmer, die die Sanitätsausbildung inkls. San C (Retthelf) absolviert haben, können sich zu den bereits für 2003 vorgesehenen Rettungshelferprüfungen der Rettungsschule des Landesverbandes anmelden.

  6. ...

    Bei einer genügend großen Teilnehmerzahl kann  - nach Rücksprache mit der Rettungsschule des Landesverbandes - die Prüfung auch in Form von kostenpflichtigen In-House-Veranstaltungen stattfinden. Dies setzt aber eine intensive organisatorische und verwaltungstechnische Mitwirkung des Kreisverbandes voraus.

Es wird schnellstmöglich eine Neufassung der CD "Leitlinien im Sanitätsdienst" mit allen Änderungen erstellt und Ihnen zur Verfügung gestellt.

Für das Ausbildungsmodul San C (RettHelf) sind als Lehrkräfte überwiegend Lehrrettungsassistenten vorgesehen.

....

 

zurück